Online Coaching?
wir holen ihr geld zurück.

Laut neuestem BGH Urteil sind tausende Online-Coaching Verträge nichtig.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und holen bei Erfolgsaussicht Ihr Geld zurück.

ihr Anwalt

Ulf Biebelheimer - Rechtsanwalt für Prozessführung und Vertragsrecht

Seit über 38 Jahren berät und vertritt Ulf Biebelheimer Mandanten im Vertragsrecht. Er kombiniert Fachwissen mit langjähriger Prozesserfahrung. Gemeinsam mit seinem Team prüft er Ihre Ansprüche und setzt sie konsequent durch, notfalls auch vor Gericht.

in nur vier schritten zu ihrem Geld

1
1

Kostenlose prüfung des falls

Beantworten Sie im ersten Schritt 6 einfache Fragen. Damit können wir eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten prüfen.

2
2

prüfungsergebnis erhalten

Erfahren Sie, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung von Coaching-Gebühren besteht und welche Kosten mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs durch einen Rechtsanwalt verbunden sind.

3
3

kostenlose Vorbesprechung

Auch im dritten Schritt bezahlen Sie noch nichts. Buchen Sie bei Erfolgsaussicht eine kostenlose Online-Besprechung zum weiteren Vorgehen.

4
4

Rückerstattung anwaltlich zurückfordern

Nun entscheiden Sie, ob Sie unseren Anwalt Ulf Biebelheimer mit der Rückforderung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten.

Fragen und Antworten

Welche Kurse sind betroffen?

Das wegweisende BGH Urteil betrifft grundsätzlich alle Coachingverträge, vorausgesetzt es wurden Kenntnisse/Fähigkeiten überwiegend online vermittelt und es bestand die Möglichkeit den eigenen Lernerfolg beispielsweise anhand von Rückfragen im Kurs oder per E-Mail zu überprüfen. Darunter können etwa Persönlichkeitsbildung-, Trading/Investment- oder Marketingkurse, Motivations- oder Erfolgstrainings, Vertriebscoachings und Business-Programme sowie sonstige digitale Workshops fallen.

Welche Kriterien müssen für eine Rückforderung erfüllt sein?

In Summe müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht:
1. Der Anbieter des Kurses verfügt nicht über eine ZFU-Zulassung
2. Der Kurs fand überwiegend online statt.
3. Es gab die Möglichkeit, den eigenen Lernerfolg zu überprüfen (Aufgaben, Feedback, Zertifizierung).
4. Der Kurs liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück.

Was ist der rechtliche Hintergrund der Rückforderung?

Ein Online-Kurs mit systematischer Erfolgskontrolle fällt unter das FernUSG. Coaches müssen daher in der Regel über eine Zulassung nach § FernUSG verfügen. Dies ist allerdings in den wenigsten Fällen gegeben.

Gilt das auch für Unternehmen oder nur für Privatkunden von Online-Coaches?

Der Rückforderungsanspruch besteht sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.

Was kostet es einen Rechtsanwalt mit der Rückforderung zu beauftragen?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihres Rückforderungsanspruchs beauftragen fallen zunächst Anwaltsgebühren an. Im Falle einer Klage kommen Gerichtskosten hinzu. Wenn Sie mit Ihrer Rückforderung erfolgreich sind, muss diese Kosten jedoch Ihr Online Coach tragen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trifft Sie gar kein Kostenrisiko: Die Versicherung zahlt zunächst den Vorschuss und trägt die Kosten auch wenn Ihre Klage keinen Erfolg hat.

Was, wenn ich den Kurs bzw. das Coaching vollständig absolviert habe?

Eine Rückforderung der Kursgebühren ist ebenso gut möglich, auch wenn Sie den Kurs bereits vollständig absolviert haben. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kriterien für eine Rückforderung vorliegen – siehe dazu hier.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Klage?

In der Regel wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, wenn Ihre Klage ausreichende Erfolgschancen hat. Wenn Sie Ulf Biebelheimer als Rechtsanwalt beauftragen, klärt er mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt.